Baustoff-Recycling

Unser Ziel! Ressourcen schützen. Nachhaltige Abfallwirtschaft und der Erhalt wertvollen Deponieraums sind die richtigen Schritte hin zur gelebten Kreis- laufwirtschaft.

Produkte

Unsere Recycling-Baustoffe sind güteüberwacht was für Sie eine hervorragende Qualität bedeutet. 

Recon-Blocs

Flexibles, sehr stabiles System für den Einsatz im privaten, gewerblichen, öffentlichen oder landwirtschaftlichen Bereich.

Bitucon

Zukunftsorientierte Tragschicht für alle Bereiche des Verkehrswegebaus.

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Der Einsatz von Recycling-Baustoffen

Einstufung des Materials

Fällt bei einer Straßenbaumaßnahme Ausbauasphalt an, gilt es zuerst zu überprüfen, ob es sich um teerhaltigen oder teerfreien Asphalt handelt. Enthält der Asphalt >25 mg/kg PAK´s (polycyclisch aromatische Kohlenwasserstoffe) im Feststoff oder einen Phenolindex >0,1 mg/l im Eluat, gilt der Asphalt als teerhaltiger Asphalt und muss gemäß den nachfolgenden rechtlichen Grundlagen entsorgt werden:

 

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Abfallverzeichnis-Verordnung
  • Nachweisverordnung
  • Beförderungserlaubnisverordnung
Verwertung des Materials

Wir, die Firma Ott Teer-Recycling GmbH, waren eine der ersten Firmen in Baden-Württemberg, die sich mit der Wiederverwertung von teerhaltigem Asphalt befasste.

In enger Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verkehrsministerium Stuttgart, sowie der Baustoff- und Bodenprüfstelle Tübingen, dem damaligen Straßenbauamt Reutlingen und der Firma Heidelberger Zement, die den passenden Recyclingbinder dazu entwickelte, bauten wir in wenigen Monaten ein System auf, das von der Lagerung unter Dach bis zur Herstellung der einbaufertigen HVT (Hydraulisch verfestigte Tragschicht) alle Bereiche für den Praxiseinsatz abdeckte.

Im Jahr 1993, als das Umwelt- und Verkehrsministerium Stuttgart die erste Verwaltungsvorschrift zum Thema „Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch“ erließ, wickelten wir bereits unsere erste Baustelle ab. In ständigem Kontakt mit den o. g. Institutionen verbesserten wir das Aufbereitungsverfahren mit den aus der Praxis gewonnenen Erfahrungen nach und nach.

Im Rahmen einer Eignungsprüfung werden die teertypischen Schadstoffe wie PAKS (polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Phenole ermittelt. Auf diesen Analysen aufbauend wird die genaue Rezeptur ermittelt, wie das aufbereitete Baustoffgemisch hergestellt werden muss. Relevante Parameter sind dabei die Sieblinie, Wassergehalt und Bindemittelgehalt. In der Eignungsprüfung muss nachgewiesen werden, dass das hergestellte Baustoffgemisch (HVT) die geforderte Druckfestigkeit erreicht, und daß die teertypischen Schadstoffe weitgehendst immobilisiert werden. Das teerhaltige Baustoffgemisch (HVT) wird hauptsächlich im Strassenbau bis zu einer Stärke von 15 cm als Ersatz für die obere Schottertragschicht eingesetzt. Durch die Wiederverwertung von teerhaltigen Ausbauasphalten wird wertvoller Deponieraum eingespart.

Verwertung des Materials

Grundsätzlich kann teer-/pechhaltige HVT in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrswegebaus eingesetzt werden. Ob Straßenbauwerke, Wirtschaftswege, Geh- und Radwege, vom Gesetzgeber her sind kaum Beschränkungen gegeben. Selbst der Einbau innerhalb geschlossener Ortschaften ist erlaubt, es sollten jedoch „nach Möglichkeit solche Verkehrsflächen gewählt werden, bei denen nicht mit Aufgrabungen zu rechnen ist“ (Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln FGSV-Nr. 826, Seite 7). Im Bereich des Bundes- und Landesstraßenbau wurde Ende 2005 die RuVA-StB 01 Fassung 2005 eingeführt, die einen Einbau in Wasserschutzgebieten  und Gebieten mit häufigen Überschwemmungen nicht mehr vorsieht. Davon abweichende Planungen müssen jeweils vor Ort mit den zuständigen Umweltbehörden abgeklärt werden. Der kommunale Straßenbau und der Kreisstraßenbau sind nicht an die RuVA gebunden. Hier können die Umweltbehörden einen Einbau in die Wasserschutzzone III genehmigen, wenn die hydrogeologischen Verhältnisse es erlauben (keine häufigen Überschwemmungen, Mindestabstand zum Grundwasser 1 m).

Wir als Partner für Ihr Recycling-Projekt!